Mindestens haltbar bis! Abgelaufen oder nicht?

Genießbar oder nicht?
Genießbar oder nicht? © Andreas Franke - Fotolia.com

Wie frisch sind Waren nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums?

Jährlich wandern in Österreich zig-tausend Tonnen (mehrere 100.000 kg!) in den Müll, oft noch originalverpackt. Vieles wird weggeworfen, obwohl es noch genießbar gewesen wäre. Unsicherheiten bleiben, denn wo vieles lange über das Datum frisch bleibt, sind manche Produkte bereits beim Einkauf so gut wie "hinüber". Die AGES informiert aktuell darüber, wie mit Mindesthaltbarkeit und abgelaufener Ware umzugehen ist.

Abgelaufen und trotzdem geniessbar?

Eine Faustregel für die Bestimmung, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist oder nicht, gibt es nicht. Es sind einfach zu viele Faktoren im Spiel, die dabei mitverantwortlich sind. Laut AGES ist ein guter Anhaltspunkt für die Verderblichkeit das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum. Doch die beiden angegebenen Daten sind unterschiedlich in Bedeutung und Aussagekraft. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass diese nur bei entsprechend korrekter Lagerung gelten. Wird ein Lebensmittel nicht nach den Angaben gelagert, ist von einer Verkürzungen dieser Datumsangaben auszugehen.

Das besagt das Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (BGBl. 1993/72 idgF) "der Zeitpunkt, bis zu dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält". Das bedeutet, dass die Ware auch nach diesem Zeitpunkt noch genießbar sein kann, solange das Produkt nicht geöffnet wurde. Wenn das Lebensmittel in Farbe, Aussehen und Geruch keine Auffälligkeiten zeigt und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering ist, ist eine problemlose Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums möglich. Dies liegt jedoch nicht in der Verantwortung der Hersteller oder Vertreiber, sondern ausschließlich in der Verantwortung der Konsumenten.

Tipp: Lebensmittel zügig verzehren

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels erreicht, sollte man es möglichst rasch am selben oder darauffolgenden Tag verzehren. Kontrollieren Sie das Produkt, ob es normal aussieht und riecht. Lassen Sie sich Ihr Ergebnis durch eine Kontrolle einer zweiten Person bestätigen, denn Geruchssinn oder eigenes Empfinden können leicht täuschen.

Das Verbrauchsdatum: "zu verbrauchen bis..."

In diesem Fall verhält es sich ganz anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum. Die AGES informiert dazu: "Ein wesentlicher Unterschied besteht, wenn auf der Verpackung ein so genanntes Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis ...") angegeben ist. Ein Verbrauchsdatum wird bei mikrobiell sehr leicht verderblichen Waren angebracht. Ein Produkt, bei dem das Verbrauchsdatum überschritten ist, ist nicht mehr als sicher anzusehen und sollte auf keinen Fall mehr verzehrt, sondern sofort entsorgt werden."

Tipp: Empfindliche Lebensmittel schnell kühlen

Gerade bei Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen, ist auf die richtige Lagerung zu achten. Und vor allem auch auf die Einhaltung der Kühlkette beim Einkauf. Besonders im Sommer sollten Milchprodukte, Fisch, Fleisch und Wurst gekühlt nach Hause transportiert werden und sofort im Kühlschrank verstaut werden, um die Haltbarkeit nicht zu verkürzen. (OTS / APA ) AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

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