Farbstoffe in Süßwaren – lückenhafte Kennzeichnung

Vorgeschriebene Warnhinweise fehlen oft

Woher kommen die Farben in Zuckerwatte, Gummistangen oder Trockenfrüchten? In der Europäischen Union sind seit 2010 besondere Warnhinweise vorgeschrieben, die in der Praxis allerdings nur selten umgesetzt werden. Das zeigt eine Erhebung des Vereins für Konsumenteinformation (VKI) unter rund 30 Produkten. Um Produkte ansprechend aussehen zu lassen, werden häufig sogenannte "Azofarben" eingesetzt. Sie werden synthetisch hergestellt, sind gut mischbar, stabil und besonders lichtecht. Sie werden synthetisch hergestellt, sind gut mischbar, stabil und besonders lichtecht. Gleichzeitig stehen einige der Stoffe jedoch in Verdacht Allergien auszulösen und krebserregend zu sein. Bei insgesamt 13 der geprüften Süßwaren wurde zumindest ein kennzeichnungspflichtiger Farbstoff nachgewiesen. Nur in einem Fall war der vorgesehene Hinweis korrekt angegeben.

Weitere Informationen zum Thema gibt es ab 26.03.2015 in der Aprilausgabe der VKI-Zeitschrift KONSUMENT (www.konsument.at).

VKI Erhebung

Im Rahmen einer VKI-Erhebung unter rund 30 Süßwaren fand sich diese Warnung nur auf einem Produkt, einem verpackt eingekauften Popcorn mit Erdbeeren. Bei den offen angebotenen Süßwaren wurde der Hinweis gar nicht gefunden. Generell fehlt bei loser Ware zumeist jede Information darüber, was in den Produkten enthalten ist. Insgesamt 13 Proben aus der VKI-Erhebung enthielten einen oder mehrere Azofarbstoffe. Vor allem bei offen verkauften Produkten fehlen vorgeschriebene Warnhinweise. Woher kommen die Farben in Zuckerwatte, Gummistangen oder Trockenfrüchten? Um Produkte ansprechend aussehen zu lassen, werden häufig sogenannte "Azofarben" eingesetzt. Sie werden synthetisch hergestellt, sind gut mischbar, stabil und besonders lichtecht. Gleichzeitig stehen einige der Stoffe jedoch in Verdacht Allergien auszulösen und krebserregend zu sein. In der Europäischen Union sind seit 2010 besondere Warnhinweise vorgeschrieben, die in der Praxis allerdings nur selten umgesetzt werden. Das zeigt eine Erhebung des Vereins für Konsumenteinformation (VKI) unter rund 30 Produkten. Bei insgesamt 13 der geprüften Süßwaren wurde zumindest ein kennzeichnungspflichtiger Farbstoff nachgewiesen. Nur in einem Fall war der vorgesehene Hinweis korrekt angegeben.

Über die gesundheitlichen Risiken von Azofarbstoffen wird seit Jahren gestritten. 2010 nahm die EFSA, die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, eine umfassende Bewertung vor. Seitdem müssen Lebensmittel, die die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E 110), Azorubin (E 122), Allurarot (E 129), Cochenillerot (E 124) oder den ebenfalls künstlichen Farbstoff Chinolingelb (E 104) enthalten, besonders gekennzeichnet sein. Für sie ist ein spezieller Hinweis vorgeschrieben: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen". Im Rahmen einer VKI-Erhebung unter rund 30 Süßwaren fand sich diese Warnung nur auf einem Produkt, einem verpackt eingekauften Popcorn mit Erdbeeren. Bei den offen angebotenen Süßwaren wurde der Hinweis gar nicht gefunden. Generell fehlt bei loser Ware zumeist jede Information darüber, was in den Produkten enthalten ist. Insgesamt 13 Proben aus der VKI-Erhebung enthielten einen oder mehrere Azofarbstoffe. Azofarbstoffe sind in vielen Süßigkeiten enthalten. Sie können aber auch in anderen Lebensmitteln wie z.B. in Schmelzkäse oder Sirup vorkommen. Konsumenten können sich derzeit nicht darauf verlassen, dass alle Produkte, die Azofarbstoffe enthalten auch entsprechend gekennzeichnet sind. "Wer Azofarbstoffe vermeiden möchte, sollte daher besser verpackte Lebensmittel kaufen, da hier zumindest die Zutatenliste über die Zusammensetzung informiert", rät VKI-Ernährungswissenschafterin Nina Zellhofer. "Das bloße Fehlen eines Warnhinweises alleine garantiert nicht, dass in der Herstellung keine Azofarben zum Einsatz gekommen sind."

Quelle: APA/OTS - Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"

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