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Mindestens haltbar bis! Abgelaufen oder nicht?

Mindesthaltbar - Mindesthaltbarkeitsdatum

Genießbar oder nicht?

Genießbar oder nicht?
© Andreas Franke - Fotolia.com

[13.03.2009] - Jährlich wandern zig-tausend Tonnen (mehrer 100-Tausende kg!) in Österreich in den Müll, oft noch originalverpackt. Vieles wird weggeworfen, obwohl es noch genießbar gewesen wäre. Unsicherheiten bleiben, denn wo vieles lange über das Datum frisch bleibt, sind manche Produkte bereits beim Einkauf so gut wie "hinüber". Die AGES informiert aktuell darüber, wie mit Mindesthaltbarkeit und abgelaufener Ware umzugehen ist.

Abgelaufen und trotzdem geniessbar?

Faustregel für die Bestimmung ob genießbar oder nicht gibts keine. Es sind einfach zu viele Faktoren im Spiel, die dabei mit verantwortlich sind. Laut AGES ist ein guter Anhaltspunkt für die Verderblichkeit das Mindeshaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum. Doch die beiden angegebenen Daten sind unterschiedlich in Bedeutung und Aussagekraft. Zusätzlich ist jedenfalls davon auszugehen, dass diese nur bei entsprechend korrekter Lagerung gelten. Wird ein Lebensmittel nicht nach den Angaben gelagert, ist von Verkürzungen dieser Datumsangaben auszugehen!

"mindestens haltbar bis..."

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach der Lebensmittelkennzeichungsverordnung (BGBl. 1993/72 idgF) "der Zeitpunkt, bis zu dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält". Das bedeutet, dass die Ware auch nach diesem Zeitpunkt noch genießbar sein kann, solange das Produkt nicht geöffnet wurde.

Wenn das Lebensmittel in in Farbe, Aussehen, Geruch keine Auffälligkeiten zeigt und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering ist, ist eine Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums möglich. Dies liegt jedoch nicht in der Verantwortung der Hersteller oder Vertreiber, sondern ausschließlich in der Verantwortung der Konsumenten.

Tipp:

  • Ist ein Lebensmittel Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht, sollte man es möglichst rasch am selben oder darauffolgenden Tag verzehren. Kontrollieren Sie das Produkt, ob es normal aussieht und riecht. Lassen Sie sich Ihr Ergebnis durch eine Kontrolle einer zweiten Person bestätigen, denn Geruchssinn oder eigenes Empfinden können leicht täuschen.

"zu verbrauchen bis..."

In diesem Fall verhält es sich ganz anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum.

Die AGES informiert dazu: "Ein wesentlicher Unterschied besteht, wenn auf der Verpackung ein so genanntes Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis ...") angegeben ist. Ein Verbrauchsdatum wird bei mikrobiell sehr leicht verderblichen Waren angebracht. Ein Produkt, bei dem das Verbrauchsdatum überschritten ist, ist nicht mehr als sicher anzusehen und sollte auf keinen Fall mehr verzehrt, sondern sofort entsorgt werden."

Tipp

  • Gerade bei Lebensmitteln die gekühlt werden müssen, ist auf die richtige Lagerung zu achten. Und vorallem auch auf die Einhaltung der Kühlkette beim Einkauf. Besonders im Sommer, sollten Milchprodukte, Fisch, Fleisch und Wurst gekühlt nach Hause transportiert werden und sofort im Kühlschrank verstaut werden, um die Haltbarkeit nicht zu verkürzen.

(OTS / APA )
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

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